Titel: Genehmigungsverfahren für WKA zu Unrecht ausgesetzt
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 29.06.2024
Aktenzeichen: 22 B 727/ 24.AK
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086194
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2024, Seite 331
Genehmigungsverfahren für WKA zu Unrecht ausgesetzt
– OVG Münster, Beschluss vom 26.09.2024 – 22 B 727/24.AK –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Es spricht Überwiegendes dafür, dass § 36 Abs. 3 LPlG NRW gegen § 73 BImSchG verstößt und daher nach der Kollisionsregel des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) nichtig sein dürfte. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei § 10 Abs. 6a BImSchG um eine abschließende Regelung handelt.
- § 36 Abs. 3 LPlG NRW erfordert eine Entscheidung im Einzelfall,…