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Titel: Genehmigungsverfahren für WKA zu Unrecht ausgesetzt
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 29.06.2024
Aktenzeichen: 22 B 727/ 24.AK
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086194 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2024, Seite 331

Genehmigungsverfahren für WKA zu Unrecht ausgesetzt

– OVG Münster, Beschluss vom 26.09.2024 – 22 B 727/24.AK –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Es spricht Überwiegendes dafür, dass § 36 Abs. 3 LPlG NRW gegen § 73 BImSchG verstößt und daher nach der Kollisionsregel des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) nichtig sein dürfte. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob es sich bei § 10 Abs. 6a BImSchG um eine abschließende Regelung handelt.
  2. § 36 Abs. 3 LPlG NRW erfordert eine Entscheidung im Einzelfall,…
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