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Titel: Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: V R 2/24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086153 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2024, Seite 313

Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers

– BFH, Urteil vom 14.03.2024 – V R 2/24 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbunden, ob eine neue, gesonderte…

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