Titel: Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 17.07.2024
Aktenzeichen: XI R 8/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086152
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 11/2024, Seite 311
Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
– BFH, Urteil vom 17.07.2024 – XI R 8/21 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft…