Titel: Rückstellung für Altersfreizeit
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 05.06.2024
Aktenzeichen: IV R 22/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086122
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2024, Seite 280
Rückstellung für Altersfreizeit
– BFH, Urteil vom 05.06.2024 – IV R 22/22 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Streitig ist…