Anpassungen der Preisänderungsvorschriften in der geplanten Novelle der AVBFernwärmeV 2024
RA Dr. Julian Asmus Nebel und RA Dr. Mirko Sauer, Berlin[1]
Auf den Tag zwei Jahre nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Novellierung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in Aussicht gestellt und hierzu bereits einen Referentenentwurf angefertigt hatte[2], soll nun mit einem neuen, im Vergleich zur Vorauflage teils erheblich ergänzten Referentenentwurf (mit Stand vom 25.07.2024[3]) abermals zu einer umfassenden Novelle der AVBFernwärmeV Anlauf genommen werden (nachfolgend AVBFernwärmeV-E).
Die erste Anhörung der Länder und Verbände ist bereits erfolgt. Nach einer zweiten Anhörungsrunde soll noch im Spätsommer 2024 das Bundeskabinett mit dem Entwurf befasst werden. Mit einem Inkrafttreten soll Ende des Jahres 2024 zu rechnen sein. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den geplanten Neuregelungen für die Abfassung und Änderung von Preisänderungsklauseln in den §§ 24, 24a AVBFernwärmeV-E 2024.