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Titel: Rückstellungen für Mitarbeiterboni
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 16.11.2022
Aktenzeichen: 13 K 3467/19 F – (r.kr.)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Jahresabschluss, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 24082816 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 1/2024, Seite 19

Rückstellungen für Mitarbeiterboni

– FG Münster, Urteil vom 16.11.2022 – 13 K 3467/19 F – (r.kr.)[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Eine Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. HGB ist, dass die Entstehung der Verbindlichkeit wahrscheinlich ist. Ausreichend ist ein faktischer Leistungszwang, dem sich der Steuerpflichtige aus sittlichen, tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht entziehen kann, obwohl keine Rechtspflicht zur…
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