Titel: Zur Stromsteuerbefreiung des zum Betrieb eines Braunkohlekraftwerks verwendeten Stroms
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 19.04.2023
Aktenzeichen: 4 K 3119/18 VSt
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
23082102
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 271
Zur Stromsteuerbefreiung des zum Betrieb eines Braunkohlekraftwerks verwendeten Stroms
– FG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2023 – 4 K 3119/18 VSt –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Rechtsgrundlage für die von der Klägerin begehrte Stromsteuerbefreiung ist § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV, die im Licht des Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 1. Alt. RL 2003/96 auszulegen sind, soweit es um Strom geht, der bei der Stromerzeugung verwendet wird. Geht es um Strom, der zur Aufrechterhaltung der Fähigkeit, Strom zu erzeugen, verwendet wird,…