Titel: Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 10.05.2023
Aktenzeichen: V R 16/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
23082101
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 268
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
– BFH, Urteil vom 10.05.2023 – V R 16/21 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Bezieht der Unternehmer Leistungen für sog. Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind.
- Der Vorsteuerabzug für sog. Aufmerksamkeiten (Freigrenze von 110€ je Arbeitnehmer und…