Titel: Elektronischer Rechtsverkehr: Organisationsverschulden der Finanzverwaltung
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.05.2023
Aktenzeichen: XI R 34/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
23082103
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 273
Elektronischer Rechtsverkehr: Organisationsverschulden der Finanzverwaltung
– BFH, Beschluss vom 24.05.2023 – XI R 34/21 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren.
- Auch ein Finanzamt darf nicht ohne Verschulden davon ausgehen, dass die Kontrolle des Erhalts einer…