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Titel: Elektronischer Rechtsverkehr: Organisationsverschulden der Finanzverwaltung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 24.05.2023
Aktenzeichen: XI R 34/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 23082103 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 9/2023, Seite 273

Elektronischer Rechtsverkehr: Organisationsverschulden der Finanzverwaltung

– BFH, Beschluss vom 24.05.2023 – XI R 34/21 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren.
  2. Auch ein Finanzamt darf nicht ohne Verschulden davon ausgehen, dass die Kontrolle des Erhalts einer…
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