Anforderungen an Preisänderungsklausel in Wärmelieferverträgen beim Einsatz von Wärmepumpen
– von RA Dr. Julian Asmus Nebel und RA Ricardo Pols, Berlin –[1]
Ein zentraler Baustein der Wärmewende ist der Einsatz von Wärmepumpen. Betrieben werden die Wärmepumpen mit Strom. Der Beitrag behandelt die Auswirkungen der Umstellung von einer gas- auf eine strombasierte Wärmeversorgung auf die Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen.
Nachfolgend wird dargestellt, welche Bestandteile von Preisänderungsklauseln aus »klassischen« Wärmelieferverträgen von gasbetriebenen Erzeugungsanlagen übernommen werden können und welche Bestandteile neu bestimmt werden müssen. Es wird diskutiert, in welchem Maße die im letzten Jahr ergangene Rechtsprechung weiter Anwendung finden kann. Dabei ist zwischen dem Arbeits- und dem Grundpreis zu unterscheiden. Der Grundpreis in Wärmelieferverträgen deckt die unabhängig vom Verbrauch entstehenden Investitions- und Vorhaltekosten ab. Bei der Umstellung auf eine strombasierte Wärmeversorgung bleiben die Preisänderungsklauseln für diese Art der Kosten in der Regel unverändert, da sie nicht von der Art des Energieträgers bzw. des Brennstoffs abhängen.
Hingegen hat die Umstellung auf eine strombasierte Wärmeversorgung Auswirkungen auf die Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis. Wird die Wärme mithilfe von Strom erzeugt, müssen die Kosten für den Strom auch in der Preisänderungsklausel für den Arbeitspreis berücksichtigt werden. Nach den Vorgaben der AVBFernwärmeV sollten die Kosten für die Erzeugung und Bereitstellung der Wärme beim Einsatz von Wärmepumpen zumindest teilweise an die Entwicklung der Strompreise gekoppelt werden, um eine angemessene Kostenorientierung zu gewährleisten (Kostenelement). Da die strombasierte Wärmeversorgung derzeit noch nicht marktbeherrschend ist, kann der Wärmemarkt in Preisänderungsklauseln (noch) durch den Bezug auf die Gaspreise abgebildet werden (Marktelement). Durch den zunehmenden Einsatz von Wärmepumpen werden über die Stromkosten in Zukunft die Kosten auf dem Wärmemarkt abgebildet werden (können).