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Titel: VK Bund: Ausschluss wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen
Behörde / Gericht: Vergabekammer
Datum: 04.01.2023
Aktenzeichen: K1-105/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 23082067 ebenso Versorgungsiwtschaft Heft 8/2023, Seite 234

VK Bund: Ausschluss wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen

– VK Bund, Beschluss vom 04.01.2023 – VK1-105/22 –[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Bei einer Änderung der Vergabeunterlagen durch das Angebot des Bieters ist dieser gemäß § 16 EU Nr. 2 i.V.m. §13 EU Abs. 1 Nr. 5 S. 2 VOB/A zwingend auszuschließen. Eine solche Änderung an den Vergabeunterlagen liegt immer dann vor, wenn ein Bieter etwas anderes anbietet als ausgeschrieben wurde.
  2. Eindeutige Angaben des Bieters sind nicht auslegungs- und nicht aufklärungsbedürftig und…
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