Titel: BFH: Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 17.01.2023
Aktenzeichen: VII R 54/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht
Dokumentennummer:
23082069
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2023, Seite 240
BFH: Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom
– BFH, Beschluss vom 17.01.2023 – VII R 54/20 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Strom wird nur dann i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG »aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt«, wenn dabei tatsächlich – physikalisch – und nicht nur bei einer kaufmännisch-bilanziellen Betrachtungsweise erneuerbare Energieträger verwendet werden.
- Strom, der mit einem aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommenen Gasgemisch erzeugt wird, das neben Erdgas auch aus Biomasse erzeugtes Gas…