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Titel: BFH: Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 17.01.2023
Aktenzeichen: VII R 54/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht
Dokumentennummer: 23082069 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 8/2023, Seite 240

BFH: Verwendung von Biogas zur Erzeugung von Strom

– BFH, Beschluss vom 17.01.2023 – VII R 54/20 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Strom wird nur dann i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG »aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt«, wenn dabei tatsächlich – physikalisch – und nicht nur bei einer kaufmännisch-bilanziellen Betrachtungsweise erneuerbare Energieträger verwendet werden.
  2. Strom, der mit einem aus dem öffentlichen Versorgungsnetz entnommenen Gasgemisch erzeugt wird, das neben Erdgas auch aus Biomasse erzeugtes Gas…
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