Titel: Zuordnung eines Stromliefervertrags durch Netzbetreiber
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 02.03.2023
Aktenzeichen: 5 U 1/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
23078105
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 7/2023, Seite 206
Zuordnung eines Stromliefervertrags durch Netzbetreiber
– OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.03.2023 – 5 U 1/22 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Bei Ausfall des vertraglichen Lieferanten im Rahmen der Versorgung in einer höheren Spannungsebene und damit außerhalb der Ersatz- und Grundversorgung setzt eine Weiterbelieferung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Letztverbraucher und dem Versorger voraus. Der Letztverbraucher kann entweder vorsorglich einen (aufschiebend bedingten) Ersatzbelieferungsvertrag oder…