Titel: »Take-or-pay«-Verpflichtungen aus Energielieferverträgen in Corona-Zeiten
Autor:
RA Ulrich Schlack
Behörde / Gericht:
Landgericht Wuppertal
Datum: 26.01.2023
Aktenzeichen: 16 O 55/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
23078104
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 7/2023, Seite 204
»Take-or-pay«-Verpflichtungen aus Energielieferverträgen in Corona-Zeiten
– LG Wuppertal, Urteil vom 26.01.2023 – 16 O 55/21 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Die Corona-Pandemie ist ein Ereignis höherer Gewalt und kann den Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen. Eine Abänderung des Vertrags kann der Kunde nur verlangen, wenn er nachweist, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. War ein Mengenvolumen für die Preisfestlegung bestimmend, muss der Kunde darlegen, dass die Unterschreitung der Menge unmittelbar durch die…