Stromspeicher: Energierechtliche Rahmen und Privilegierungsmöglichkeiten
– von RA Jens Vollprecht, Berlin und RAin Rosalie Wilde, Berlin –[1]
Der Ausbau erneuerbarer Energien gilt als zentrales Instrument der Energiewende. In deren Rahmen sollen in Deutschland bis 2050 mindestens 80% des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss ein erheblicher Zubau an erneuerbaren Energien erfolgen. Dabei werden Windenergie und Photovoltaik die Hauptanteile stellen. Während die Erzeugung von meteorologischen Gegebenheiten abhängt und je nach Windverhältnissen bzw. Sonneneinstrahlung stark schwankt, folgt die Nachfrage nach Strom einem anderen Muster. Dieses Ungleichgewicht kann zur Folge haben, dass in Zeiten hoher Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, die Einspeisung gestoppt wird oder das Überangebot an Strom sogar zu negativen Preisen führt. In Zeiten geringer Erzeugung muss der Bedarf hingegen durch konventionell erzeugten Strom gedeckt werden. Zudem ist das bisherige Stromnetz nicht auf starke Schwankungen ausgelegt. Es muss flexibler werden, damit auch bei wachsendem Anteil der fluktuierenden erneuerbaren Energien die System- und Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet bleibt.