Titel: Unzulässige Deckung von laufenden Betriebskosten der Straßenentwässerung über die Niederschlagswassergebühren
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 30.05.2022
Aktenzeichen: 4 K 144/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23078068
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2023, Seite 180
Unzulässige Deckung von laufenden Betriebskosten der Straßenentwässerung über die Niederschlagswassergebühren
– OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.05.2022 – 4 K 144/20 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Kosten für die Oberflächenentwässerung von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen dürfen durch Benutzungsgebühren nicht den Anliegern auferlegt werden, da die Eigentümer der anliegenden Grundstücke insoweit nicht Benutzer der Entwässerungsanlage sind.
Am 26.11.2019 beschloss der Antragsgegner (erneut) eine Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Kostenerstattungen für die…