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Titel: Preisanpassungsrechte aus Anlass der Gaspreiskrise für Strom-, Erdgas- und Fernwärme-Verträge
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 23.03.2023
Aktenzeichen: 20 U 318/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 23078066 ebenso Versorgungswirtschaft Heft 6/2023, Seite 171

Preisanpassungsrechte aus Anlass der Gaspreiskrise für Strom-, Erdgas- und Fernwärme-Verträge

– zugleich Besprechung OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2023 – 20 U 318/22 –

– von RA Joachim Held, Mag. rer. publ., Nürnberg –[1]

Das OLG Düsseldorf hat als erstes Oberlandesgericht zur Anpassung von Strom- und Erdgaspreisen aus Anlass der Gaspreiskrise auf der Grundlage des § 313 BGB ablehnend Stellung genommen.[2]

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