Titel: Lieferung von Gegenständen bei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 20.04.2023
Aktenzeichen: C 282/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
23078067
ebenso Versorgungswirtschaft 06/2023, Seite 178
Lieferung von Gegenständen bei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge
– EuGH, Urteil vom 20.04.2023 – C 282/22 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22.12.2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass eine komplexe einheitliche Leistung eine »Lieferung von Gegenständen« i.S. von Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung darstellt, wenn sie sich zusammensetzt aus
- der…