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Titel: Durchführung der Maßnahme in Erfüllung der gemeindlichen Straßenbaulast
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 10.05.2022
Aktenzeichen: 9 LA 121/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 23078070 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2023, Seite 183

Durchführung der Maßnahme in Erfüllung der gemeindlichen Straßenbaulast

– OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.05.2022 – 9 LA 121/21 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Straßenausbaubeitragspflicht besteht nur für solche Maßnahmen, die in Erfüllung der gemeindlichen Straßenbaulast durchgeführt wurden. Für die Beurteilung, ob eine Einrichtung in der Straßenbaulast der ausbauenden Gemeinde liegt, ist auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Ausbaumaßnahme abzustellen, deren letzter Akt durch die Abnahme der Baumaßnahme gekennzeichnet…
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