Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Transparenz bei Preisänderungen im Sondervertrag
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.12.2022
Aktenzeichen: VIII ZR 199/20
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 23078038 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2023, Seite 138

Transparenz bei Preisänderungen im Sondervertrag

– BGH, Urteil vom 21.12.2022 – VIII ZR 199/20 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. (Auch) Bei Stromlieferverträgen außerhalb der Grundversorgung hat der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG a.F. in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche