Titel: Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.11.2022
Aktenzeichen: XI R 18/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
KWK-G,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
23078041
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2023, Seite 142
Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom
– BFH, Urteil vom 29.11.2022 – XI R 18/21 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß §4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung i.S.v. §3 Abs. 1 UStG.
1. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bündelte sämtliche Aufgaben in den Bereichen Strom-, … und Wassernetze in der Stadt A, in der Städteregion von A sowie in Teilen der Kreise B und C. An die von ihr…