Titel: Notwendigkeit eines Bauprogramms bei Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 12.04.2022
Aktenzeichen: 4 M 20/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23075414
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2023, Seite 121
Notwendigkeit eines Bauprogramms bei Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht
– OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.04.2022 – 4 M 20/22 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Eine Abschnittsbildung im Straßenausbaubeitragsrecht setzt voraus, dass die Gemeinde bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abschnittsbildung über ein Bauprogramm zum konkreten Ausbau der gesamten Verkehrsanlage verfügt, das einen hinreichenden gestalterischen Detaillierungsgrad aufweist (Anschluss an: OVG Sachsen, Urteil vom 11.04.2018 – 5 A 197/16 –, juris).
Die…