Schon wieder Neues zur Strom- und Gassperre – Neue Abwendungsvereinbarung und befristet geänderte Sperrprozesse
– von RAin Janka Schwaibold und RAin Gesa Wesselmann, Hamburg –[1]
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen im Sperrprozess des Grundversorgers, der durch das Strompreisbremsengesetz Ende 2022 noch einmal verschärft wurde. So muss insbesondere die Abwendungsvereinbarung aktualisiert werden, ein Anforderungsformular hierfür erstellt werden und auch die Vorlagen für Androhung und Ankündigung der Sperrung sollten mit den Vorgaben abgeglichen werden.
Für Sonderkundenlieferanten, die Haushaltskundensperrungen vornehmen, sind zeitlich befristet bis 30.04.2024 die gleichen Prozessschritte wie in der Grundversorgung einzuhalten. Vertragliche Sperrrechte wegen Zahlungsverzugs werden suspendiert. Der Beitrag gibt außerdem eine Hilfestellung zu Form- und Fristvorgaben.