Titel: Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht/e
Datum: 23.03.2022
Aktenzeichen: 2 LA 463/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23072418
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 88
Beitragspflicht beim Ausbau einer Teileinrichtung mit Vor- und Nachteilen für Anlieger
– OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.03.2022 – 2 LA 463/18 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Die sachliche Beitragspflicht entsteht allein durch den Lagevorteil eines Grundstücks als Anlieger, wenn einer der Tatbestände des § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG (Herstellung, Aus-bau, Umbau oder Erneuerung, Verbesserung) in Bezug auf die öffentliche Einrichtung erfüllt ist, wobei diese Voraus-setzungen zugleich Grund und Begrenzung des Kreises der Beitragspflichtigen darstellen.
Der…