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Titel: Berücksichtigung von Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen eines Abwasserzweckverbandes in der Kalkulation der gemeindlichen Abwassergebühren
Behörde / Gericht: VGH Baden-Württemberg
Datum: 08.03.2022
Aktenzeichen: 2 S 565/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 23072419 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 89

Berücksichtigung von Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen eines Abwasserzweckverbandes in der Kalkulation der gemeindlichen Abwassergebühren

– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.03.2022 – 2 S 565/21 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Soll die Abgabenhoheit auf einen Zweckverband übertragen werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Regelung in der Verbandssatzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.05.1982 – 2 S 851/81, VBlBW 1983, 210).
  2. Hat ein Zweckverband Aufgaben der Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise übernommen, ohne dass ihm die Abgabenhoheit übertragen wurde, ist in der Regel…
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