Titel: Berücksichtigung von Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen eines Abwasserzweckverbandes in der Kalkulation der gemeindlichen Abwassergebühren
Behörde / Gericht:
VGH Baden-Württemberg
Datum: 08.03.2022
Aktenzeichen: 2 S 565/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
23072419
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 89
Berücksichtigung von Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen eines Abwasserzweckverbandes in der Kalkulation der gemeindlichen Abwassergebühren
– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.03.2022 – 2 S 565/21 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Soll die Abgabenhoheit auf einen Zweckverband übertragen werden, so bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Regelung in der Verbandssatzung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.05.1982 – 2 S 851/81, VBlBW 1983, 210).
- Hat ein Zweckverband Aufgaben der Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise übernommen, ohne dass ihm die Abgabenhoheit übertragen wurde, ist in der Regel…