Titel: Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
Behörde / Gericht:
VGH Baden-Württemberg
Datum: 01.04.2022
Aktenzeichen: 2 S 3636/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23072420
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2023, Seite 91
Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2022 – 2 S 3636/21 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können eine zum Nachlass gehörende Wohnung innehaben und zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben.
Auch Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben grundsätzlich die für die Zweitwohnungsbesteuerung…