Alles neu bei Smart Metern?! – Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
– von RA Dr. Thomas Wolf, L.L.M. oec., und StB Dipl.-Betriebswirt Jürgen Dobler, Nürnberg –[1]
„Die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs (sogenannter Smart-Meter-Rollout) geht nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende notwendig ist.“[2] Mit diesen markigen Worten beginnt der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), der am 10.02.2023 für seine erste Lesung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags stand. Mit dem Gesetz soll der Rollout von Smart Metern beschleunigt, das Verfahren entbürokratisiert und mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.[3] Und in der Tat sah sich das bisherige Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit einer Vielzahl von Herausforderungen technischer und rechtlicher Art konfrontiert, was praktisch zum Erliegen des Rollouts von Smart Metern geführt hat. Nun also ein neuer Anlauf. Die wesentlichen Änderungen des GNDEW sollen im Folgenden vorgestellt werden.