Titel: Unwirksame Rückwirkungsanordnung in der Herstellungsbeitragssatzung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 31.03.2022
Aktenzeichen: 20 B 18.422
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
23072095
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 59
Unwirksame Rückwirkungsanordnung in der Herstellungsbeitragssatzung
– VGH Bayern, Urteil vom 31.03.2022 – 20 B 18.422 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Eine Rückwirkungsanordnung, die dazu führt, dass zu einem Zeitpunkt vor Entstehung des Verbesserungsaufwands Satzungsrecht in Kraft getreten ist, das bereits um den Verbesserungsaufwand erhöhte/ergänzte Herstellungsbeitragssätze enthält, verstößt gegen das Vorteils- und Äquivalenzprinzip und ist damit nichtig.
Fehlt es an einer wirksamen Herstellungsbeitragssatzung zum Zeitpunkt des…