Titel: Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 07.04.2022
Aktenzeichen: 7 LB 22/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23072097
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 61
Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger
– OVG Lüneburg, Urteil vom 07.04.2022 – 7 LB 22/19 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Gemäß § 52 Abs. 4 Satz 3 NStrG können die Reinigungspflichten nicht übertragen werden, wenn sie den Eigentümern wegen der Verkehrsverhältnisse nicht zuzumuten sind. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die Straßenanlieger die Reinigungsverpflichtung wegen der Verkehrsverhältnisse nur unter Gefahren für Leib und Leben erfüllen könnten.
1. Der Kläger wendet sich gegen die ihm mit…