Tax Compliance Management Systeme entwickeln sich im Jahr 2023 zum »must have«
– von RAin/StBin/FAinfStR/LL.M. (Edinburgh) Meike Weichel, München –[1]
Tax Compliance Management Systeme sind für die Geschäftsführung eines Unternehmens mittlerweile unverzichtbar geworden. Dies jedenfalls dann, wenn die Geschäftsführung die persönliche Haftung für Mängel in der Unternehmensorganisation vermeiden will: Ein Tax Compliance Management System hilft der Geschäftsführung bei der Vermeidung von Steuerstrafverfahren. Nach dem OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022 – 12 U 1520/19 – verletzt die Geschäftsführung ihre Sorgfaltspflichten und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie keine Compliance-Strukturen schafft. Die Bedeutung, die ein Tax Compliance Management System für ein Unternehmen und seine Geschäftsführung hat, geht jedoch noch weit über die der Haftungsvermeidung hinaus: Der Gesetzgeber hat mit der Einführung von § 38 EGAO zum 01.01.2023 den Weg dafür frei gemacht, dass ein Tax Compliance Management System Teil der steuerlichen Betriebsprüfung sein kann, mit dem klaren Ziel, diese zu beschleunigen. Dies wiederum wird mit finanziellen Vorteilen für die Unternehmen verbunden sein.