Titel: Beweislast für einwandfreie Zählerablesung
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 25.10.2022
Aktenzeichen: I-26 U 3/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
23072093
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2023, Seite 55
Beweislast für einwandfreie Zählerablesung
– OLG Düsseldorf – Beschluss vom 25.10.2022 – I-26 U 3/22 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Bei einem Streit über den Umfang des Gasverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde.
- In den Fällen einer Zahlung aufgrund des Einwendungsausschlusses des § 17 Abs. 1 GasGVV liegt auch im Rückforderungsprozess des Kunden die Darlegungs- und Beweislast…