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Titel: Stromverbrauch eines Netzbetreibers in Umspannanlagen
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 20.06.2023
Aktenzeichen: VII R 2/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Stromsteuer
Dokumentennummer: 23082256 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2023, Seite 357

Stromverbrauch eines Netzbetreibers in Umspannanlagen

– BFH, Beschluss vom 20.06.2023 – VII R 2/21 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Für sog. technische Betriebsverbräuche, die für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb der Umspannanlagen eines Netzbetreibers notwendig sind, entsteht die Stromsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG) durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz.
  2. Der Verbrauch von Strom durch einen Netzbetreiber in seinen Umspannanlagen ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2…
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