Titel: Stromverbrauch eines Netzbetreibers in Umspannanlagen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 20.06.2023
Aktenzeichen: VII R 2/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
23082256
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2023, Seite 357
Stromverbrauch eines Netzbetreibers in Umspannanlagen
– BFH, Beschluss vom 20.06.2023 – VII R 2/21 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Für sog. technische Betriebsverbräuche, die für einen dauerhaften und störungsfreien Betrieb der Umspannanlagen eines Netzbetreibers notwendig sind, entsteht die Stromsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG) durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz.
- Der Verbrauch von Strom durch einen Netzbetreiber in seinen Umspannanlagen ist nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2…