Titel: Konkurrierende Netzanschlussbegehren
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.03.2023
Aktenzeichen: XIII ZR 2/20
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
23082255
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2023, Seite 354
Konkurrierende Netzanschlussbegehren
– Anmerkung zu BGH, Urteil vom 21.03.2023 – XIII ZR 2/20 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.…