Technische Anschlussbedingungen und Technische Anschlussregeln in der Energievertragspraxis
– von RA Dr. Karsten Rauch, Wuppertal –[1]
Technische Anschlussbedingungen (TAB) und Technische Anschlussregeln (TAR) stellen seit jeher ein wichtiges normatives Instrument dar, auf dessen Grundlage Verteilernetzbetreiber (VNB) und Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) einen sicheren und möglichst störungsfreien Betrieb ihrer Netze inklusive aller angeschlossenen Netz- und Hausanschlüsse (im Nachfolgenden gemeinsam »Netzanschlüsse« genannt) gewährleisten. Die Energie- und Wärmewende führt bzw. wird dazu führen, dass Netzanschlüsse technisch anders als traditionell genutzt werden. Denn die Anzahl aller Anschlussnutzer, die über einen vorhandenen Netzanschluss ihre Elektromobile laden und/oder über installierte PV-Dach-Anlagen elektrische Energie in das vorgelagerte Netz einspeisen, nimmt seit Jahren konstant und in absoluten Zahlen stark zu. Die damit einhergehende veränderte Anschlussnutzung führt bei den jeweiligen VNB zu besonderen betrieblichen Herausforderungen – ggf. auch »nur« in Teilen des Netzes. Im Rahmen eines auf Risikosteuerung/-vermeidung ausgerichteten Ansatzes gewinnen dabei sowohl die Inhalte der allgemein anerkannten technischen Regeln als auch TAB bzw. TAR an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie technische Regeln in Bezug auf den Betrieb von Netzanschlüssen rechtsverbindlich vereinbart werden können. Diesem und weiteren Aspekten wendet sich der nachfolgende Beitrag zu. Außerdem wird die Frage untersucht, wie TAB und TAR (im Nachfolgenden gemeinsam »TAB« oder »Technische Anschlussbedingungen« genannt) ordnungsrechtlich eingeordnet werden können. Um einen möglichst umfangreichen Überblick auf die Materie zu geben, werden auch die relevanten Vorschriften des Fernwärmevertragsrechts in die Analyse mit einbezogen.