Das neue Energieeffizienzgesetz
– von RA Dr. Julian Asmus Nebel, Berlin –[1]
Das am 21.09.2023 im Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft – so wird es immer wieder politisch beworben – erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es möglichst zeitnah in Kraft treten.
Wie im Bereich der Energieeffizienz üblich, ist das EnEfG ein Gesetz mit Kompromisscharakter. Es enthält Regelungen mit ganz unterschiedlicher Bindungswirkung und Zielrichtung. Zum einen enthält es politische Willensbekundungen ohne rechtliche Bindungswirkung, dies sind die Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie. Dem stehen aber auf der anderen Seite konkrete Anforderungen an die Energienutzung und den Energieverbrauch bei Rechenzentren gegenüber.