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Titel: Rückabwicklung einer Preiserhöhung
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 09.08.2023
Aktenzeichen: VI-3 Kart 43/22 [V]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 23082117 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2023, Seite 292

Rückabwicklung einer Preiserhöhung

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2023 – VI-3 Kart 43/22 [V] –[1]

Leitsatz des Gerichts:

§ 65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Lieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 S. 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist als Energielieferantin tätig und…

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