Titel: Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 17.08.2023
Aktenzeichen: V R 7/23 (V R 22/20)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EU-Recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
23082121
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2023, Seite 301
Kein Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen
– BFH, Beschluss vom 17.08.2023 – V R 7/23 (V R 22/20) –[1]
Leitsatz des Gerichts:
§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung…