Titel: Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten beim Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 12.05.2023
Aktenzeichen: 3 K 1940/17 F
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
EU-Recht,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
23082122
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2023, Seite 303
Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten beim Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes
– FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2023 – 3 K 1940/17 F –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Vorbehaltlich der Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen hängt die Aufteilung des Gesamtgewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes auf die betroffenen Länder davon ab, welchen Gewinn die ausländischen Betriebsstätten erwirtschaftet hätten, wenn sie als eigenständige Unternehmen geführt worden wären.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Streitig ist, wie…