Titel: Ausbau der Solarenergie und Denkmalschutzbelange
Behörde / Gericht:
VG Koblenz
Datum: 05.06.2023
Aktenzeichen: 1 K 922/22.KO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
Verfassungsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23082119
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 10/2023, Seite 298
Ausbau der Solarenergie und Denkmalschutzbelange
– VG Koblenz, Urteil vom 05.06.2023 – 1 K 922/22.KO –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Dem Eigentümer von Kulturdenkmälern muss grundsätzlich die Errichtung von das Denkmal beeinträchtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeinträchtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt wird. Allerdings ist der Eigentümer bei der Beeinträchtigung eines Denkmals verpflichtet, die Beeinträchtigung möglichst gering zu halten. Es obliegt ihm, den Nachweis…