Titel: Gemeindlicher Erstattungsanspruch für nicht mehr zu erhebende Straßenausbaubeiträge bei erschließungsbeitragsrechtlichen Maßnahmen
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 28.03.2022
Aktenzeichen: 6 ZB 21.1543
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
23071446
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2023, Seite 26
Gemeindlicher Erstattungsanspruch für nicht mehr zu erhebende Straßenausbaubeiträge bei erschließungsbeitragsrechtlichen Maßnahmen
– VGH Bayern, Beschluss vom 28.03.2022 – 6 ZB 21.1543 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Nach Art. 19 Abs. 9 Satz 1 KAG erstattet der Freistaat Bayern den Gemeinden auf Antrag diejenigen Beträge, die ihnen unmittelbar dadurch entgehen, dass sie infolge der Änderungen des Kommunalabgabengesetzes zum 01.01.2018 Beiträge für Straßenausbaubeitragsmaßnahmen sowie wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen nicht mehr erheben können.
Ein Erstattungsanspruch kommt nicht in…