Fachkräftemangel: Rechtliche Zulässigkeit der Übernahme von Handwerksbetrieben durch Stadtwerke
– von RAin Astrid Meyer-Hetling, RA Benedikt Doms und RA Dustin Haupt, Berlin –[1]
Die Energiewende ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart. Dementsprechend ambitionierte Ziele hat sich die Bundesregierung gesteckt. Gemäß § 3 Abs. 2 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) soll Deutschland bis 2045 eine Treibhausgasneutralität erreichen. Auf dem Weg dorthin sieht § 3 Abs. 1 KSG bereits Meilensteine vor. Bis zum Jahr 2030 ist der Ausstoß von Treibhausgas um mindestens 65% und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88% gegenüber dem Ausstoß im Jahre 1990 zu mindern. Diese Vorgaben wirken sich auf alle Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft) aus. In der Folge gelten auch für die einzelnen Sektoren und Wertschöpfungsstufen hohe Ziele. Beispielsweise soll bis 2030 die Photovoltaik um ca. 200 GW ausgebaut werden.[2]