Titel: Stromverbrauch ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.05.2022
Aktenzeichen: EnZR 54/21 - Verbrauchsstelle Goldbuschfeld
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
22063852
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 240
Stromverbrauch ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage
– BGH, Urteil vom 10.05.2022 – EnZR 54/21[1] – Verbrauchsstelle Goldbuschfeld[2]
Leitsätze des Gerichts:
- Entnimmt ein Letztverbraucher, der kein Haushaltskunde ist, nach Beendigung der Ersatzversorgung durch Zeitablauf gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2. EnWG ohne Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrags an einer Lieferstelle weiter Strom, so begründet dies weder ein Grundversorgungsverhältnis, noch…