»Whistleblowing«: Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes im Zusammenspiel mit datenschutzrechtlichen Vorgaben
– von RA Markus Heinrich, Köln und RA Dr. Stefan Bischoff, Hamm –[1]
»Whistleblower« übernehmen durch ihr Verhalten Verantwortung und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, verfolgt und unterbunden werden. Um sie hierbei zu schützen, hat die Bundesregierung am 27.07.2022 den Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz beschlossen, der für Kommunen und Unternehmen neue Handlungspflichten, insbesondere die Einführung eines Hinweisgebersystems, mit sich bringt. Sofern der Anwendungsbereich für die Kommune oder das Unternehmen eröffnet ist, sind neben den Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz auch datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die es zu erfüllen gilt. Dabei bietet das Hinweisgebersystem auch Chancen, indem die Hinweise ein hausintern frühzeitiges Einschreiten ermöglichen, das zur Vermeidung von Haftungsansprüchen und Reputationsschäden führen kann, die mit einer späteren externen Aufdeckung verbunden wären. In unserem Beitrag möchten wir für die kommenden Herausforderungen sensibilisieren und Handlungshinweise geben. Hierzu werden wir zunächst die aktuellen Vorschriften näher beleuchten und anschließend das Spannungsfeld zum Datenschutzrecht darstellen.