Steuerlicher Querverbund – Auswirkungen der Gaskrise auf die technisch-wirtschaftliche Verflechtung i.S.d. § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG
– von RA/FAfStR Marc Tepfer, LL.M. und RAin Linda Hahn, M.A. (Taxation), Hamburg –[1]
Die aktuelle Gaskrise im Energiemarkt ist dramatisch und stellt für Staat und Bürger eine ernste Lage dar. In diesen Krisenzeiten steht die Energieversorgungssicherheit einmal mehr auf dem Prüfstand. Viele kommunale Stadtwerke kämpfen seit dem Ukrainekrieg mit stark gestiegen Preisen beim Gaseinkauf. Grund dafür ist insbesondere die Drosselung der Lieferungen aus Russland. Es wird davon gesprochen, dass der Gaspreis sechs Mal höher liegt als noch vor einem Jahr.[2] Zwar haben Stadtwerke langfristige Beziehungen zu ihren Vorlieferanten, wie beispielsweise VNG, Wingas und Uniper, wirtschaften also bei der Gasbeschaffung einige Jahre im Voraus. Wird die Gasmenge noch stärker gedrosselt, müssten sich die Kommunalversorger woanders Gas beschaffen, um wiederum ihre Lieferverpflichtungen gegenüber gewerblichen und privaten Kunden einhalten zu können. Der Winter steht vor der Tür und allen Ortes werden Einsparmöglichkeiten geprüft und Alternativen zum Gas gesucht. Gleichzeitig stellt die Gaskrise eine enorme Herausforderung für kommunale Einrichtungen, insbesondere Schwimmbäder dar, die mit gasbetriebenen Blockheizkraftwerken (BHKW) das Wasser in Schwimmbecken erwärmen. Bedeutung haben die signifikant gestiegenen Gaspreise damit auch für die Wirtschaftlichkeit von BHKW im Rahmen der technisch-wirtschaftlichen Verflechtung und damit auch für den Bestand des steuerlichen Querverbundes. Der folgende Beitrag erläutert die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und stellt Überlegungen an, welche Alternativen für den technisch-wirtschaftlichen Verbund in Betracht kommen.