Bemessung kommunaler Gebühren nach dem Sozialstaatsprinzip – Modell einer Gebührendifferenzierung auf Kostenbasis
– von Prof. Dr. Arnim Goldbach, Burgdorf-Otze und StB Martin Bienen, Bünde –[1]
Die Forderung nach »gerechten« Gebühren ist vermutlich so alt wie die Gebühr selbst. Und diese Forderung wird wohl auch weiterhin erhoben werden (müssen). Immerhin ist die Gebührenpolitik seit jeher von Diskussionen und teilweise auch emotionalen Streitigkeiten geprägt. Das mag auf den ersten Blick verwundern, gibt es zur Gebührenbemessung so vermeintlich klare und »objektive« Kriterien wie die »betriebswirtschaftlichen Grundsätze« und die »betriebswirtschaftlichen Kosten« zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips. Aber diese Kriterien sind alles andere als »klar« und »objektiv«. Das liegt unter anderem daran, dass öffentliche Gebühren an privatwirtschaftlich ausgelegten »betriebswirtschaftlichen Grundsätzen« orientiert werden. Daran sind der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nicht ganz »schuldlos«. Immerhin haben sie eine solche Interpretation akzeptiert (ggf. sogar gewollt).