Titel: Anknüpfung der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 15.06.2021
Aktenzeichen: 4 L 159/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
22063857
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2022, Seite 250
Anknüpfung der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung
– OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.06.2021 – 4 L 159/19 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Eine Regelung in einer Herstellungsbeitragssatzung, die das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nur an das Inkrafttreten der Beitragssatzung knüpft, steht nicht in Einklang mit § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA a.F. Denn danach entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens mit dem Inkrafttreten der Satzung.
Mit…