Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) seit dem 01.01.2021 in Deutschland – Bestandsaufnahme und Ausblick für die betroffenen Unternehmen
– von WP/StB Uwe Deuerlein, Nürnberg und StB Lukas Bien, Duisburg –[1]
Zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzpakets 2030 verabschiedete der Bundestag bereits im November 2019 das sog. »Brennstoffemissionshandelsgesetz«[2], welches am 12.12.2019 im Bundesgesetzblatt[3] verkündet wurde. Es wurde gesetzlich vorgesehen, Emissionszertifikate (je Tonne CO2) in den Jahren 2021–2025 zu einem jährlich steigenden Festpreis auszugeben, bevor dann ab dem Jahr 2026 eine Preisfindung durch einen Börsenpreis im Rahmen eines festgelegten Preiskorridors erfolgen soll. Noch vor dem offiziellen Inkrafttreten und vor der Corona-Pandemie wurde der Beschluss gefasst, die Preise auf die höheren Werte anzupassen[4]. Das Jahr 2021 war das erste Jahr der tatsächlichen Umsetzung, so dass nun eine erste Zwischenbilanz gezogen werden kann und eine Weiterführung des Aufsatzes der beiden Verfasser aus dem Jahr 2020 darstellt[5].