Die Grundsteuerreform – Ein Überblick über das anstehende Großprojekt
– von StB Dipl.-Kfm. (Univ.) Dr. rer. pol. Johannes Riepolt, Schwarzenbruck –[1]
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018, wonach die Erhebung der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist, war der Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Neuregelung zu verabschieden. Andernfalls hätte die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden dürfen. Die Reform der Grundsteuer wurde Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Eine Besonderheit der reformierten Grundsteuer besteht darin, dass neben dem grundsätzlich anzuwendenden Bundesmodell abweichende Ländermodelle ermöglicht werden. Somit können in Abhängigkeit von der Belegenheit einer Immobilie (Objektsteuer) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Besteuerungsparameter (z.B. Steuermesszahlen) zu Grunde liegen.
Die wesentlichen Aspekte der Grundsteuerreform werden in nachfolgendem Beitrag dargestellt. Der Beitrag beschränkt sich auf die Vermögensart »Grundvermögen«, sodass land- und forstwirtschaftliches Vermögen nicht behandelt wird.