Titel: Wasserkonzession: Die Bestimmheit der Auswahlkriterien
Autor:
Freya Weber (geb. Schwering)
Datum: 01.11.2022
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
Betriebswirtschaft,
EU-Recht,
Konzessionsabgaberecht,
Technik,
Vergaberecht,
Wasserrecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
22070213
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 325
Wasserkonzession: Die Bestimmheit der Auswahlkriterien
– von RAin Freya Schwering, Nürnberg –[1]
Im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung ist die Abgabe vergleichbarer Angebote durch die Festlegung von gleichermaßen verständlichen Kriterien sicherzustellen. Hierfür bedarf es einer Beschreibung der Kriterien, die so hinreichend eindeutig und detailliert ist, dass sie von jedem fachkundigen Bieter im Hinblick auf deren Zielrichtung in gleicher Weise verstanden werden kann. Bei nicht selbsterklärenden Begriffen sind Erläuterungen erforderlich, um allen Bietern das gleiche Verständnis zu vermitteln, wobei mit dem Fehlen von § 1 Abs. 1 EnWG entsprechender Zielvorgaben im Bereich der Wasserkonzession ein höherer Bestimmungsaufwand korrespondiert.