Titel: Betrieb mehrerer Sportstätten als eine einheitliche Einrichtung
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 03.08.2022
Aktenzeichen: 7 K 2498/18 K,F
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gewerbesteuer,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
22070219
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 341
Betrieb mehrerer Sportstätten als eine einheitliche Einrichtung
– FG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.2022 – 7 K 2498/18 K,F –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Die Nutzungsüberlassung mehrerer Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schulturnhallen kann eine einheitliche Einrichtung i.S.d. § 4 Abs. 1 KStG bilden. Das Vorliegen nur einer Einrichtung aufgrund einer funktionellen Einheit der zu betrachtenden Tätigkeiten kann insbesondere dadurch deutlich werden, dass die Durchführung, Organisation und Verwaltung der Nutzungsüberlassungen…