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Titel: Betrieb mehrerer Sportstätten als eine einheitliche Einrichtung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 03.08.2022
Aktenzeichen: 7 K 2498/18 K,F
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 22070219 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2022, Seite 341

Betrieb mehrerer Sportstätten als eine einheitliche Einrichtung

– FG Düsseldorf, Urteil vom 03.08.2022 – 7 K 2498/18 K,F –[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Nutzungsüberlassung mehrerer Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schulturnhallen kann eine einheitliche Einrichtung i.S.d. § 4 Abs. 1 KStG bilden. Das Vorliegen nur einer Einrichtung aufgrund einer funktionellen Einheit der zu betrachtenden Tätigkeiten kann insbesondere dadurch deutlich werden, dass die Durchführung, Organisation und Verwaltung der Nutzungsüberlassungen…
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